Partnerbedingungen
Du zahlst nur für Fahrschüler, die über Fahrwahl kommen und bei dir einen Ausbildungsvertrag unterschreiben: 100 € netto pro Schüler. Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, kündbar mit 14 Tagen zum Monatsende. Jede Anfrage geht nur an dich.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Daniel Haag, Theodorstraße 9, 12099 Berlin („Fahrwahl“) und Fahrschulen, die sich als Partner anmelden („Fahrschule“).
- Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende Bedingungen der Fahrschule gelten nur, wenn Fahrwahl ihnen in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
- Die Fahrschule meldet sich über das Formular auf fahrwahl.de/fuer-fahrschulen an und akzeptiert dabei diese Bedingungen.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Fahrwahl die Partnerschaft per E-Mail bestätigt. Auf Wunsch unterschreiben beide Seiten zusätzlich eine Partnervereinbarung mit diesem Inhalt.
- Wer das Formular absendet, versichert, dass er die Fahrschule vertreten darf.
3. Leistungen von Fahrwahl
- Fahrwahl zeigt die Fahrschule auf fahrwahl.de als Partner: mit dem Button „Jetzt anmelden“, dem Label „Partner“ und dem Fahrwahl-Rabatt (Ziffer 11).
- Auf der eigenen Seite der Fahrschule zeigt Fahrwahl keinen Block mit weiteren Fahrschulen.
- Fahrwahl pflegt Preise, Klassen, Fotos und Logo der Fahrschule nach ihren Angaben.
- Fahrwahl leitet jede Anfrage per E-Mail an die Fahrschule weiter (Name, Kontakt, Klasse, Wunschstart, Wunschzeiten) und erinnert angemeldete Fahrschüler auf Wunsch an Sehtest, Erste Hilfe und Antrag.
- Auf Zuruf der Fahrschule zeigt Fahrwahl „gerade ausgebucht“ oder „Warteliste“, pausiert Anfragen oder begrenzt sie auf eine Höchstzahl pro Monat.
- Fahrwahl schuldet keine bestimmte Zahl an Anfragen und keinen Vertragsschluss.
4. Keine Weitergabe von Anfragen
- Jede Anfrage geht an genau eine Fahrschule: die, die der Fahrschüler selbst ausgewählt hat.
- Fahrwahl verkauft Anfragen nicht und gibt sie nicht an andere Fahrschulen oder Dritte weiter.
- Möchte ein Fahrschüler später zu einer anderen Fahrschule, stellt er dort eine neue Anfrage.
5. Ausbildungsvertrag und Preise
- Den Ausbildungsvertrag schließt allein die Fahrschule mit dem Fahrschüler. Fahrwahl ist nicht Vertragspartei und nimmt keine Zahlungen für die Fahrschule entgegen.
- Die Fahrschule entscheidet frei, wen sie aufnimmt, und bestimmt ihre Preise selbst. Ihre Pflichten aus § 32 Fahrlehrergesetz (Preisaushang) bleiben unberührt.
- Fahrwahl zeigt die Preise so an, wie die Fahrschule sie angibt oder veröffentlicht, und korrigiert gemeldete Fehler innerhalb von 2 Werktagen.
6. Vermittlungsprovision
- Ein Fahrschüler gilt als vermittelt, wenn er über Fahrwahl eine Anfrage an die Fahrschule gestellt hat und innerhalb von 3 Monaten nach dieser Anfrage einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule unterschreibt.
- Für jeden vermittelten Fahrschüler erhält Fahrwahl eine einmalige Provision von 100 € netto, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
- Je Fahrschüler fällt die Provision nur einmal an, auch wenn er mehrere Klassen macht oder an einem anderen Standort der Fahrschule ausgebildet wird.
- Testphase: Die ersten 3 vermittelten Fahrschüler sind provisionsfrei.
- Es gibt keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme und keine weiteren Kosten. Ohne unterschriebenen Ausbildungsvertrag fällt keine Provision an.
7. Bereits bekannte Fahrschüler (Doppel-Lead-Regel)
- Keine Provision fällt an, wenn der Fahrschüler in den 90 Tagen vor seiner Anfrage über Fahrwahl schon selbst Kontakt mit der Fahrschule hatte, zum Beispiel per Anruf, E-Mail, Kontaktformular oder Besuch.
- Die Fahrschule gibt das bei der monatlichen Meldung (Ziffer 8) an, mit Datum und Art des ersten Kontakts. Auf Nachfrage macht sie es plausibel, zum Beispiel mit einer E-Mail oder einem Eintrag in ihrer Kundenverwaltung.
- Ein Kontakt, der erst nach der Anfrage über Fahrwahl entsteht, ändert nichts an der Provision.
8. Nachweis und Meldepflicht der Fahrschule
- Fahrwahl schickt der Fahrschule zu Beginn jedes Monats eine Liste der Anfragen des Vormonats und der noch offenen Anfragen.
- Die Fahrschule markiert innerhalb von 14 Tagen, wer einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat (mit Datum), wer nicht und wer ihr nach Ziffer 7 schon bekannt war. Verträge mit vermittelten Fahrschülern, die erst später zustande kommen, meldet sie in der Liste des Folgemonats, solange die Frist von 3 Monaten läuft.
- Antwortet die Fahrschule nicht, erinnert Fahrwahl einmal. Bleibt die Antwort weitere 14 Tage aus, gelten die Anfragen als vermittelt, für die der Fahrschüler Fahrwahl den Vertragsschluss bestätigt hat.
- Fahrwahl darf vermittelte Fahrschüler fragen, ob sie bei der Fahrschule angefangen haben. Auf begründete Nachfrage bestätigt die Fahrschule das Datum des Vertragsschlusses.
9. Fälligkeit und Abrechnung
- Die Provision entsteht, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben und der Grundbetrag gezahlt ist.
- Fahrwahl stellt nach der monatlichen Meldung eine Sammelrechnung per E-Mail. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Bei mehreren Standorten stellt Fahrwahl eine gemeinsame Rechnung, auf Wunsch mit Aufteilung nach Standort.
10. Widerruf, Storno und Rückerstattung
- Widerruft der Fahrschüler den Ausbildungsvertrag wirksam oder kündigt er ihn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, fällt keine Provision an.
- Ist die Provision für diesen Fahrschüler schon berechnet oder bezahlt, schreibt Fahrwahl sie auf der nächsten Rechnung gut. Auf Wunsch, oder wenn keine weitere Rechnung folgt, zahlt Fahrwahl sie innerhalb von 14 Tagen zurück.
- Die Fahrschule meldet einen solchen Widerruf oder eine solche Kündigung innerhalb von 30 Tagen. Spätere Kündigungen ändern an der Provision nichts.
11. Fahrwahl-Rabatt
- Fahrwahl zahlt vermittelten Fahrschülern aus eigenen Mitteln einen Rabatt (in der Regel 10 bis 50 €) nach Vertragsschluss aus. Preise und Vertrag der Fahrschule bleiben unverändert, die Fahrschule zahlt dafür nichts.
- Vereinbaren beide Seiten im Einzelfall, dass die Fahrschule den Rabatt direkt im Vertrag abzieht, verringert sich die Provision für diesen Fahrschüler um denselben Betrag.
12. Mehrere Standorte
- Ein Vertrag gilt für alle Standorte, die die Fahrschule bei der Anmeldung oder später in Textform nennt.
- Jede Anfrage geht an den Standort, den der Fahrschüler gewählt hat. Die Fahrschule kann pro Standort eine eigene E-Mail-Adresse für Anfragen angeben und einzelne Standorte pausieren.
- Wechselt ein vermittelter Fahrschüler zu einem anderen Standort derselben Fahrschule, bleibt es bei einer Provision.
13. Darstellung und Ranking
- Die Standard-Sortierung richtet sich nach dem berechneten Gesamtpreis. Kriterien und Berechnung stehen unter So vergleichen wir. Die Partnerschaft verschafft keinen besseren Platz in dieser Sortierung.
- Bezahlte Platzierungen gibt es nur nach gesonderter Vereinbarung. Sie werden immer als „Anzeige“ gekennzeichnet.
14. Pflichten der Fahrschule
- Die Fahrschule hält ihre Angaben zu Preisen, Klassen und freien Plätzen aktuell und meldet Änderungen.
- Sie meldet sich innerhalb von 2 Werktagen bei neuen Anfragen oder sagt Fahrwahl Bescheid, wenn sie jemanden nicht aufnehmen kann.
- Sie gibt bei der Abrechnung wahrheitsgemäß Auskunft und umgeht die Provision nicht, zum Beispiel indem sie vermittelte Fahrschüler bittet, sich direkt anzumelden.
- Sie besitzt die erforderliche Fahrschulerlaubnis und informiert Fahrwahl, wenn diese wegfällt.
- Für Inhalte, die sie Fahrwahl schickt (zum Beispiel Texte, Fotos, Logo), räumt sie Fahrwahl das einfache, auf die Vertragslaufzeit begrenzte Recht ein, sie auf fahrwahl.de zu zeigen, und versichert, dass sie die nötigen Rechte daran hat.
15. Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft unbefristet.
- Beide Seiten können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Eine E-Mail reicht.
- Für Fahrschüler, die vor dem Vertragsende angefragt haben, gelten Ziffer 6 bis 10 noch 3 Monate weiter.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende zeigt Fahrwahl die Fahrschule ohne Partnerfunktionen an, auf Wunsch gar nicht mehr. Fotos und Logo, die die Fahrschule geschickt hat, entfernt Fahrwahl auf Wunsch.
16. Haftung
- Fahrwahl haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fahrwahl nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die Durchführung des Vertrags erst möglich machen und auf die die Fahrschule vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Fahrwahl haftet nicht für Angaben oder Verhalten der Fahrschüler und nicht dafür, dass sie Verträge schließen oder Zahlungen leisten. Eine ständige Erreichbarkeit der Website ist nicht geschuldet.
- Die Fahrschule haftet für die Richtigkeit ihrer Angaben und stellt Fahrwahl von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten beruhen, die sie geliefert hat.
17. Datenschutz
- Fahrwahl gibt Daten von Fahrschülern nur mit deren Einwilligung an die Fahrschule weiter.
- Jede Seite verarbeitet diese Daten in eigener Verantwortung (Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO), nur zur Bearbeitung der Anfrage, der Ausbildung und der Abrechnung, und hält die DSGVO ein.
- Fahrwahl verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag der Fahrschule. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) ist deshalb nicht nötig. Ändert sich das, schließen beide Seiten vorher einen solchen Vertrag.
- Beide Seiten behandeln die Daten vertraulich, schützen sie angemessen und löschen sie, sobald sie nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht besteht.
- Angaben der Fahrschule und ihrer Ansprechpartner verarbeitet Fahrwahl zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
18. Änderungen dieser Bedingungen
- Fahrwahl kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, etwa bei neuen gesetzlichen Vorgaben. Änderungen kündigt Fahrwahl mindestens 4 Wochen vorher in Textform an.
- Die Provision erhöht Fahrwahl nur mit Zustimmung der Fahrschule.
- Ist die Fahrschule mit einer Änderung nicht einverstanden, kann sie bis zum Inkrafttreten fristlos kündigen.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, wenn die Fahrschule Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Nebenabreden brauchen die Textform.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.
Kontakt
Daniel Haag, Theodorstraße 9, 12099 Berlin
E-Mail: info@fahrwahl.de
Telefon: