Führerscheinreform 2027: alle geplanten Änderungen, der aktuelle Stand und was sie in Berlin wirklich spart
Führerscheinreform 2027: das Wichtigste in Kürze
Die Führerscheinreform 2027 soll den Autoführerschein billiger, digitaler und schneller machen. Beschlossen ist sie aber noch nicht: Stand 22. Oktober 2026 liegt der Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss des Bundestags, die zugehörige Verordnung beim Bundesrat. Hier findest du, was genau geplant ist, wo das Verfahren steht, was für Leute gilt, die schon in der Ausbildung sind, und was die Reform mit Berliner Preisen wirklich sparen könnte.
- Theorie: Keine Pflicht mehr zum Unterricht in der Fahrschule. Du sollst den Stoff komplett digital lernen dürfen, zum Beispiel per App.
- Theorieprüfung: Rund 840 statt 1.169 Fragen im Katalog, jede Frage zählt nur noch einen Punkt.
- Sonderfahrten: Keine feste Zahl mehr. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflicht, wie viel davon, entscheidet der Fahrlehrer.
- Praktische Prüfung: 40 statt 55 Minuten, davon 25 statt 30 Minuten reine Fahrzeit.
- Üben mit Eltern: Als Modellversuch nach bestandener Theorie und mindestens sechs Fahrstunden, wenn das Bundesland mitmacht.
- Transparenz: Fahrschulen sollen ihre Preise an ein zentrales Register melden, Bestehensquoten sollen veröffentlicht werden.
- Zeitplan: Geplant ist ein Start ab 1. Januar 2027. Wer vorher anfängt, darf laut Entwurf nach den alten Regeln fertig machen.
Was die Reform konkret ändern soll
Die Reform besteht aus zwei Teilen: einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Bundestagsdrucksache 21/7404) und einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Bundesratsdrucksache 365/26). Angestoßen hat sie Verkehrsminister Patrick Schnieder, seit Ende Juli 2026 führt Steffen Bilger (CDU) das Ministerium und die Reform weiter.
Theorie ohne Präsenzpflicht
Heute musst du für Klasse B 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff in der Fahrschule besuchen. Künftig soll jede Fahrschule selbst entscheiden, ob sie Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder reines App-Lernen anbietet. Fahrschulen müssen dann keine Unterrichtsräume mehr vorhalten. Laut ZDF-Bericht über den Kabinettsentwurf sollst du dich zur Theorieprüfung auch ohne Bestätigung der Fahrschule anmelden können.
Kleinere Theorieprüfung
Der Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel schrumpfen, laut ZDF von 1.169 auf rund 840 Fragen. Statt Fehlerpunkten von 2 bis 5 je Frage soll jede Frage einen Punkt zählen. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen weiterhin nicht falsch beantwortet werden.
Sonderfahrten ohne feste Zahl
Heute sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit. Künftig schreibt die Verordnung nur noch vor, dass du über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit fährst. Der Umfang richtet sich laut Entwurf nach deinem individuellen Ausbildungsstand. Im Extremfall wären das drei Fahrten, eine je Kategorie.
Kürzere Prüfung, Pflicht-Probeprüfung
Die praktische Prüfung soll 40 statt 55 Minuten dauern, die reine Fahrzeit sinkt auf das EU-Minimum von 25 Minuten. So sollen Prüfer mehr Prüfungen pro Tag schaffen. Neu ist: Bevor dein Fahrlehrer dich zur Prüfung anmeldet, soll mindestens ein Test stattfinden, der einer Prüfungssituation nachempfunden ist.
Fahrpraxis mit Eltern (Experimentierklausel)
Mit einer nahestehenden Person, etwa Eltern oder Großeltern, sollst du zusätzlich üben dürfen. Laut Verordnungsentwurf erst nach bestandener Theorie und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen Klasse B haben, darf höchstens einen Punkt in Flensburg und in den letzten drei Jahren kein Fahrverbot gehabt haben, und sie darf kein Geld nehmen. Nach 500 bis 600 Kilometern ist eine Beobachtungsfahrt vorgesehen, danach weitere Stunden in der Fahrschule. Das Ganze ist ein befristeter Modellversuch, den die Länder per Verordnung umsetzen. Ob Berlin mitmacht, ist offen.
Preise und Bestehensquoten online
Fahrschulen sollen ihre Preise und jede Preisänderung elektronisch an das Bundesverkehrsministerium melden, das sie in einem Transparenzregister veröffentlicht. Laut Ministerium sollen auch Bestehensquoten auf der Mobilitätsdatenplattform Mobilithek erscheinen, damit Vergleichsportale sie nutzen können.
Weitere Punkte
Für die Automatik-Prüfung mit Schaltberechtigung (B197) sollen laut ZDF 7 statt 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen reichen. Dazu kommen weniger Dokumentationspflichten für Fahrschulen und leichtere Zugänge zum Beruf des Fahrlehrers und Prüfers.
Heute und geplant: die Tabelle
So sieht der Unterschied für einen Autoführerschein (Klasse B) aus. Die rechte Spalte gibt den Stand der Entwürfe wieder, im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch etwas ändern.
| Bereich | Heute (Stand Oktober 2026) | Geplant laut Entwurf |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Pflicht in der Fahrschule: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff | Keine Präsenzpflicht, Lernen komplett digital möglich |
| Fragenkatalog | 1.169 Fragen | rund 840 Fragen |
| Bewertung Theorie | 2 bis 5 Fehlerpunkte je Frage, höchstens 10 Fehlerpunkte | 1 Punkt je Frage, sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch sein |
| Sonderfahrten | 12 Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit, je 45 Min. | Keine feste Zahl, alle drei Arten bleiben Pflicht |
| Schaltstunden bei B197 | mindestens 10 | 7 (laut ZDF) |
| Prüfungsreife | Fahrlehrer entscheidet | mindestens ein prüfungsähnlicher Test vorher |
| Praktische Prüfung | 55 Min., davon mindestens 30 Min. Fahrzeit | 40 Min., davon 25 Min. Fahrzeit |
| Üben mit Eltern | nicht erlaubt (BF17 erst nach bestandener Prüfung) | Modellversuch nach Theorie und 6 Fahrstunden, wenn das Land mitmacht |
| Preisangaben | Preisaushang in der Fahrschule | zusätzlich zentrales Online-Register, Bestehensquoten öffentlich |
| Unterrichtsräume | Pflicht für jede Fahrschule | entfällt |
Stand Oktober 2026: Wo steht das Gesetz?
Kurz gesagt: mitten im Verfahren. Erste Lesung und Anhörung sind gelaufen, die Abstimmungen fehlen noch.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 20.05.2026 | Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Minister Patrick Schnieder) |
| Mai und Juni 2026 | Gesetzentwurf (Drucksache 330/26) und Verordnung (Drucksache 365/26) gehen an den Bundesrat, der Änderungen vorschlägt |
| 29.07.2026 | Steffen Bilger übernimmt das Verkehrsministerium, der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7404 vor |
| 24.09.2026 | Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Verkehrsausschuss |
| 05.10.2026 | Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss |
| noch offen | 2. und 3. Lesung im Bundestag, danach Bundesrat |
| 01.01.2027 (geplant) | Neue Ausbildungsregeln laut Verordnungsentwurf |
| 2027 (geplant) | Weitere Teile, laut Berichten über die Entwürfe ab 1. Juli 2027 |
In der Anhörung waren ADAC und Bundesanstalt für Straßenwesen klar dafür, der ADAC hält bis zu einem Drittel niedrigere Kosten für möglich. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände will nur zustimmen, wenn ein verbindlicher Präsenzanteil und dokumentierte Lernkontrollen bleiben. Der TÜV-Verband warnt laut Berliner Zeitung vor einer Fahrprüfung light, 25 Minuten seien im dichten Verkehr zu wenig.
Übergangsregel: Was gilt, wenn du schon in der Ausbildung bist?
Das ist für viele die wichtigste Frage. Der Verordnungsentwurf enthält dazu eine klare Regel (§ 15 der neuen Fahrschülerausbildungsverordnung): Theoretische und praktische Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, dürfen nach den bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden.
- Du fängst 2026 an: Du kannst ganz normal nach heutigem Recht weitermachen, auch wenn deine Prüfung erst 2027 ist. Deine Theoriestunden und Sonderfahrten verfallen nicht.
- Du willst später ins neue System wechseln: Das Wort „dürfen“ spricht dafür, dass ein Wechsel nicht ausgeschlossen ist. Wie das praktisch läuft, etwa wenn du schon 8 von 12 Sonderfahrten hinter dir hast, regelt der Entwurf nicht ausführlich. Frag deine Fahrschule, sobald die Regeln beschlossen sind.
- Deine Fristen laufen weiter: Nach bestandener Theorie hast du 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung (§ 18 FeV). Wer jetzt die Theorie besteht und dann monatelang auf die Reform wartet, riskiert, dass die Theorie verfällt.
Wird der Führerschein billiger? Die Rechnung mit Berliner Preisen
Minister Bilger nennt bis zu 1.000 € Ersparnis, realistisch seien einige hundert Euro. Nach einer Auswertung der Verordnungsbegründung (Dr. Web, 10.10.2026) setzt sich die Zahl so zusammen: rund 556 € für den wegfallenden Präsenzunterricht und rund 434 € für 6 statt 12 Sonderfahrten zu je 72,40 €. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit rund 629 Millionen € weniger Kosten pro Jahr für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler zusammen.
Diese Werte beruhen auf bundesweiten Durchschnittspreisen. In Berlin sind Sonderfahrten günstiger: Laut Fahrwahl-Auswertung von 191 Berliner Fahrschulen kostet eine Sonderfahrt im Median 62,11 €, eine normale Fahrstunde 56,25 € (Stand Oktober 2026). Und eine weggefallene Sonderfahrt spart nur dann Geld, wenn du die Zeit nicht als normale Fahrstunde nachholen musst. So sieht das in drei Fällen aus:
| Fall | Sonderfahrten | Theorie | Ersparnis ca. |
|---|---|---|---|
| Du brauchst genauso viel Fahrpraxis wie heute | 6 Sonderfahrten werden zu normalen Stunden: 6 × 5,86 € = 35 € | Schule ändert den Grundbetrag nicht: 0 € | 35 € |
| Mittlerer Fall | 6 Sonderfahrten weniger, dafür 3 normale Stunden mehr: 204 € | Digital-Paket 50 € günstiger | 250 € |
| Bester Fall | nur noch 3 Sonderfahrten, keine Ersatzstunden: 559 € | Digital-Paket 150 € günstiger | 710 € |
Die Annahmen zur Theorie sind unsere Schätzung. Der Berliner Grundbetrag liegt im Median nur bei 235 € und deckt neben dem Unterricht auch Anmeldung, Verwaltung und oft die Lern-App ab. Er wird also nicht komplett verschwinden. Zum Vergleich: Mit Berliner Medianpreisen kostet der Führerschein bei 25 Fahrstunden rund 2.964 €. Die Reform spart also je nach Fall zwischen etwa 1 % und 24 %.
Zwei Dinge bremsen zusätzlich. Fahrschulen legen ihre Preise weiterhin frei fest, und Ex-Minister Schnieder hat selbst gesagt, dass die Preise nicht sofort sinken und am Ende der Markt entscheidet. Der größte Kostenblock bleiben die normalen Fahrstunden. Wie viele du brauchst, ändert die Reform nicht. Mehr dazu in Wie viele Fahrstunden braucht man?
Was gleich bleibt
- Ohne Fahrschule geht es nicht. Die praktische Ausbildung bleibt bei der Fahrschule, das Üben mit Eltern ist nur eine Ergänzung.
- Prüfungen bei TÜV Rheinland oder DEKRA. In Berlin prüfen weiterhin diese beiden Organisationen. Die Gebühren (24,99 € Theorie, 129,83 € Praxis) sind nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten.
- Antrag beim LABO. 45,90 € plus 6,32 € für den Direktversand, dazu Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passfoto. Alles dazu in Führerschein beantragen in Berlin.
- Mindestalter. 17 Jahre mit begleitetem Fahren, sonst 18. Siehe BF17 in Berlin.
- Überland, Autobahn, Dunkelheit bleiben Pflichtinhalte, nur die feste Zahl fällt weg.
- Freie Preise. Jede Schule bestimmt ihre Preise selbst. Vergleichen lohnt sich also weiterhin, mit oder ohne Reform.
Was die Reform für Berlin bedeutet
Theorie: In Berlin fiel 2024 laut TÜV-Verband jeder Zweite durch die Theorieprüfung. Ein kleinerer Katalog und ein einfacheres Punktesystem können helfen, digitale Theorie verlangt aber mehr Selbstdisziplin. Wer allein mit der App lernt, sollte trotzdem Simulationen machen, bis er sicher besteht. Tipps in Theorieprüfung in Berlin.
Sonderfahrten: Für Überlandfahrten musst du in Berlin meist bis an den Stadtrand oder nach Brandenburg, ein Teil der Zeit geht für die Anfahrt drauf. Wer schon sicher fährt, profitiert von der flexiblen Zahl am meisten.
Üben mit Eltern: Bringt nur etwas, wenn es ein Auto in der Familie gibt und Berlin den Modellversuch überhaupt einführt. Für viele Berliner ohne eigenes Auto ändert sich hier wenig.
Prüfungstermine: Kürzere Prüfungen sollen mehr Termine pro Tag ermöglichen. Ob das die Wartezeiten in Berlin senkt, hängt davon ab, wie viele Fahrschüler nach der Reform gleichzeitig starten.
Preisvergleich: Ein zentrales Preisregister macht Vergleiche leichter. Schon heute kannst du bei uns die Preise von über 200 Berliner Fahrschulen vergleichen, die günstigsten findest du in Günstige Fahrschulen in Berlin.
Unsere Einschätzung: Wer den Führerschein bald braucht, sollte nicht auf die Reform warten. Die Übergangsregel schützt dich, und die realistische Ersparnis in Berlin ist kleiner als die Schlagzeile. Die ganze Abwägung mit Entscheidungstabelle findest du in Führerschein jetzt machen oder warten?
Häufige Fragen
Wann kommt die Führerscheinreform?
Geplant ist ein Start ab 1. Januar 2027, einzelne Teile sollen laut Berichten erst im Laufe von 2027 folgen. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen, Stand Oktober 2026 gibt es dafür keinen Termin.
Ist die Führerscheinreform schon beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf im Mai 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026 und die Anhörung am 5. Oktober 2026. Die Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat fehlen noch.
Muss ich noch 12 Sonderfahrten machen?
Ja, solange die Reform nicht in Kraft ist. Auch wenn du vor dem 1. Januar 2027 anfängst, kannst du nach den alten Regeln mit 12 Sonderfahrten abschließen.
Darf ich künftig mit meinen Eltern üben?
Geplant ist ein befristeter Modellversuch: nach bestandener Theorie und mindestens sechs Fahrstunden, mit einer Begleitperson, die seit sieben Jahren Klasse B hat. Die Länder müssen ihn umsetzen, ob Berlin mitmacht, ist offen.
Wird der Führerschein durch die Reform 1.000 € billiger?
Das ist der beste Fall laut Ministerium, auf Basis bundesweiter Durchschnittspreise. Mit Berliner Preisen rechnen wir je nach Fahrpraxis mit etwa 35 bis 710 € Ersparnis, die Fahrschulen bestimmen ihre Preise aber weiter selbst.
Was passiert, wenn ich 2026 anfange und 2027 Prüfung habe?
Laut Verordnungsentwurf darfst du eine vor dem 1. Januar 2027 begonnene Ausbildung nach den alten Regeln abschließen. Deine Theoriestunden und Sonderfahrten bleiben also gültig.
- Deutscher Bundestag: Fahrschulausbildung soll reformiert werden (1. Lesung, KW 39/2026)
- Deutscher Bundestag, hib: Führerscheinreform unter Sachverständigen umstritten (Anhörung 05.10.2026)
- BMV Pressemitteilung 043/2026: Bezahlbarer Führerschein, Kabinett legt Grundstein
- Bundesrat Drucksache 330/26: Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
- Bundesrat Drucksache 365/26: Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (Übergangsregel, Experimentierklausel)
- ZDFheute: Führerscheinreform beschlossen, das ist geplant (20.05.2026)
- Berliner Zeitung: Führerschein bis zu 1000 Euro billiger (17.10.2026)
- Dr. Web: Wie kommt die Führerscheinreform auf 1.000 Euro Ersparnis? (10.10.2026)
- VerkehrsRundschau: Patrick Schnieder übergibt an Steffen Bilger (29.07.2026)
- § 18 FeV: Gemeinsame Vorschriften für die Prüfungen (Fristen)