Fahrschule finden
Ratgeber · Reform

Führerscheinreform 2027: alle geplanten Änderungen, der aktuelle Stand und was sie in Berlin wirklich spart

Daniel Haag · Aktualisiert 22.10.2026 · 9 Min. Lesezeit
Die Führerscheinreform 2027 ist noch nicht beschlossen: Erste Lesung (24.09.2026) und Anhörung (05.10.2026) sind gelaufen, die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat fehlen. Geplant sind digitale Theorie ohne Präsenzpflicht, keine feste Zahl an Sonderfahrten, rund 840 statt 1.169 Prüfungsfragen und eine Prüfung mit 25 statt 30 Minuten Fahrzeit, Start laut Entwurf ab 1. Januar 2027. Wer vorher anfängt, darf nach den alten Regeln fertig machen. Das Ministerium nennt bis zu 1.000 € Ersparnis, mit Berliner Preisen rechnen wir je nach Fall mit etwa 35 bis 710 €.

Führerscheinreform 2027: das Wichtigste in Kürze

Die Führerscheinreform 2027 soll den Autoführerschein billiger, digitaler und schneller machen. Beschlossen ist sie aber noch nicht: Stand 22. Oktober 2026 liegt der Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss des Bundestags, die zugehörige Verordnung beim Bundesrat. Hier findest du, was genau geplant ist, wo das Verfahren steht, was für Leute gilt, die schon in der Ausbildung sind, und was die Reform mit Berliner Preisen wirklich sparen könnte.

Was die Reform konkret ändern soll

Die Reform besteht aus zwei Teilen: einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Bundestagsdrucksache 21/7404) und einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Bundesratsdrucksache 365/26). Angestoßen hat sie Verkehrsminister Patrick Schnieder, seit Ende Juli 2026 führt Steffen Bilger (CDU) das Ministerium und die Reform weiter.

Theorie ohne Präsenzpflicht

Heute musst du für Klasse B 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff in der Fahrschule besuchen. Künftig soll jede Fahrschule selbst entscheiden, ob sie Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder reines App-Lernen anbietet. Fahrschulen müssen dann keine Unterrichtsräume mehr vorhalten. Laut ZDF-Bericht über den Kabinettsentwurf sollst du dich zur Theorieprüfung auch ohne Bestätigung der Fahrschule anmelden können.

Kleinere Theorieprüfung

Der Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel schrumpfen, laut ZDF von 1.169 auf rund 840 Fragen. Statt Fehlerpunkten von 2 bis 5 je Frage soll jede Frage einen Punkt zählen. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen weiterhin nicht falsch beantwortet werden.

Sonderfahrten ohne feste Zahl

Heute sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit. Künftig schreibt die Verordnung nur noch vor, dass du über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit fährst. Der Umfang richtet sich laut Entwurf nach deinem individuellen Ausbildungsstand. Im Extremfall wären das drei Fahrten, eine je Kategorie.

Kürzere Prüfung, Pflicht-Probeprüfung

Die praktische Prüfung soll 40 statt 55 Minuten dauern, die reine Fahrzeit sinkt auf das EU-Minimum von 25 Minuten. So sollen Prüfer mehr Prüfungen pro Tag schaffen. Neu ist: Bevor dein Fahrlehrer dich zur Prüfung anmeldet, soll mindestens ein Test stattfinden, der einer Prüfungssituation nachempfunden ist.

Fahrpraxis mit Eltern (Experimentierklausel)

Mit einer nahestehenden Person, etwa Eltern oder Großeltern, sollst du zusätzlich üben dürfen. Laut Verordnungsentwurf erst nach bestandener Theorie und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen Klasse B haben, darf höchstens einen Punkt in Flensburg und in den letzten drei Jahren kein Fahrverbot gehabt haben, und sie darf kein Geld nehmen. Nach 500 bis 600 Kilometern ist eine Beobachtungsfahrt vorgesehen, danach weitere Stunden in der Fahrschule. Das Ganze ist ein befristeter Modellversuch, den die Länder per Verordnung umsetzen. Ob Berlin mitmacht, ist offen.

Preise und Bestehensquoten online

Fahrschulen sollen ihre Preise und jede Preisänderung elektronisch an das Bundesverkehrsministerium melden, das sie in einem Transparenzregister veröffentlicht. Laut Ministerium sollen auch Bestehensquoten auf der Mobilitätsdatenplattform Mobilithek erscheinen, damit Vergleichsportale sie nutzen können.

Weitere Punkte

Für die Automatik-Prüfung mit Schaltberechtigung (B197) sollen laut ZDF 7 statt 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen reichen. Dazu kommen weniger Dokumentationspflichten für Fahrschulen und leichtere Zugänge zum Beruf des Fahrlehrers und Prüfers.

Heute und geplant: die Tabelle

So sieht der Unterschied für einen Autoführerschein (Klasse B) aus. Die rechte Spalte gibt den Stand der Entwürfe wieder, im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch etwas ändern.

BereichHeute (Stand Oktober 2026)Geplant laut Entwurf
TheorieunterrichtPflicht in der Fahrschule: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden ZusatzstoffKeine Präsenzpflicht, Lernen komplett digital möglich
Fragenkatalog1.169 Fragenrund 840 Fragen
Bewertung Theorie2 bis 5 Fehlerpunkte je Frage, höchstens 10 Fehlerpunkte1 Punkt je Frage, sicherheitsrelevante Fragen dürfen nicht falsch sein
Sonderfahrten12 Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit, je 45 Min.Keine feste Zahl, alle drei Arten bleiben Pflicht
Schaltstunden bei B197mindestens 107 (laut ZDF)
PrüfungsreifeFahrlehrer entscheidetmindestens ein prüfungsähnlicher Test vorher
Praktische Prüfung55 Min., davon mindestens 30 Min. Fahrzeit40 Min., davon 25 Min. Fahrzeit
Üben mit Elternnicht erlaubt (BF17 erst nach bestandener Prüfung)Modellversuch nach Theorie und 6 Fahrstunden, wenn das Land mitmacht
PreisangabenPreisaushang in der Fahrschulezusätzlich zentrales Online-Register, Bestehensquoten öffentlich
UnterrichtsräumePflicht für jede Fahrschuleentfällt

Stand Oktober 2026: Wo steht das Gesetz?

Kurz gesagt: mitten im Verfahren. Erste Lesung und Anhörung sind gelaufen, die Abstimmungen fehlen noch.

DatumSchritt
20.05.2026Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Minister Patrick Schnieder)
Mai und Juni 2026Gesetzentwurf (Drucksache 330/26) und Verordnung (Drucksache 365/26) gehen an den Bundesrat, der Änderungen vorschlägt
29.07.2026Steffen Bilger übernimmt das Verkehrsministerium, der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7404 vor
24.09.2026Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Verkehrsausschuss
05.10.2026Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss
noch offen2. und 3. Lesung im Bundestag, danach Bundesrat
01.01.2027 (geplant)Neue Ausbildungsregeln laut Verordnungsentwurf
2027 (geplant)Weitere Teile, laut Berichten über die Entwürfe ab 1. Juli 2027

In der Anhörung waren ADAC und Bundesanstalt für Straßenwesen klar dafür, der ADAC hält bis zu einem Drittel niedrigere Kosten für möglich. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände will nur zustimmen, wenn ein verbindlicher Präsenzanteil und dokumentierte Lernkontrollen bleiben. Der TÜV-Verband warnt laut Berliner Zeitung vor einer Fahrprüfung light, 25 Minuten seien im dichten Verkehr zu wenig.

Noch nichts ist entschieden. Laut Berliner Zeitung vom 17.10.2026 gibt es für die 2. und 3. Lesung noch keinen Termin. Danach muss der Bundesrat zustimmen, und die Verordnung muss rechtzeitig fertig sein. Rutscht ein Schritt, verschiebt sich der Start. Bis dahin gelten die heutigen Regeln.

Übergangsregel: Was gilt, wenn du schon in der Ausbildung bist?

Das ist für viele die wichtigste Frage. Der Verordnungsentwurf enthält dazu eine klare Regel (§ 15 der neuen Fahrschülerausbildungsverordnung): Theoretische und praktische Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, dürfen nach den bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden.

Tipp: Lass dir bei der Anmeldung schriftlich geben, wie die Schule mit der Reform umgeht, zum Beispiel ob sie dir nach dem Stichtag ein günstigeres Digital-Paket anbietet. Eine faire Schule hat darauf eine Antwort.

Wird der Führerschein billiger? Die Rechnung mit Berliner Preisen

Minister Bilger nennt bis zu 1.000 € Ersparnis, realistisch seien einige hundert Euro. Nach einer Auswertung der Verordnungsbegründung (Dr. Web, 10.10.2026) setzt sich die Zahl so zusammen: rund 556 € für den wegfallenden Präsenzunterricht und rund 434 € für 6 statt 12 Sonderfahrten zu je 72,40 €. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit rund 629 Millionen € weniger Kosten pro Jahr für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler zusammen.

Diese Werte beruhen auf bundesweiten Durchschnittspreisen. In Berlin sind Sonderfahrten günstiger: Laut Fahrwahl-Auswertung von 191 Berliner Fahrschulen kostet eine Sonderfahrt im Median 62,11 €, eine normale Fahrstunde 56,25 € (Stand Oktober 2026). Und eine weggefallene Sonderfahrt spart nur dann Geld, wenn du die Zeit nicht als normale Fahrstunde nachholen musst. So sieht das in drei Fällen aus:

FallSonderfahrtenTheorieErsparnis ca.
Du brauchst genauso viel Fahrpraxis wie heute6 Sonderfahrten werden zu normalen Stunden: 6 × 5,86 € = 35 €Schule ändert den Grundbetrag nicht: 0 €35 €
Mittlerer Fall6 Sonderfahrten weniger, dafür 3 normale Stunden mehr: 204 €Digital-Paket 50 € günstiger250 €
Bester Fallnur noch 3 Sonderfahrten, keine Ersatzstunden: 559 €Digital-Paket 150 € günstiger710 €

Die Annahmen zur Theorie sind unsere Schätzung. Der Berliner Grundbetrag liegt im Median nur bei 235 € und deckt neben dem Unterricht auch Anmeldung, Verwaltung und oft die Lern-App ab. Er wird also nicht komplett verschwinden. Zum Vergleich: Mit Berliner Medianpreisen kostet der Führerschein bei 25 Fahrstunden rund 2.964 €. Die Reform spart also je nach Fall zwischen etwa 1 % und 24 %.

Zwei Dinge bremsen zusätzlich. Fahrschulen legen ihre Preise weiterhin frei fest, und Ex-Minister Schnieder hat selbst gesagt, dass die Preise nicht sofort sinken und am Ende der Markt entscheidet. Der größte Kostenblock bleiben die normalen Fahrstunden. Wie viele du brauchst, ändert die Reform nicht. Mehr dazu in Wie viele Fahrstunden braucht man?

Was gleich bleibt

Was die Reform für Berlin bedeutet

Theorie: In Berlin fiel 2024 laut TÜV-Verband jeder Zweite durch die Theorieprüfung. Ein kleinerer Katalog und ein einfacheres Punktesystem können helfen, digitale Theorie verlangt aber mehr Selbstdisziplin. Wer allein mit der App lernt, sollte trotzdem Simulationen machen, bis er sicher besteht. Tipps in Theorieprüfung in Berlin.

Sonderfahrten: Für Überlandfahrten musst du in Berlin meist bis an den Stadtrand oder nach Brandenburg, ein Teil der Zeit geht für die Anfahrt drauf. Wer schon sicher fährt, profitiert von der flexiblen Zahl am meisten.

Üben mit Eltern: Bringt nur etwas, wenn es ein Auto in der Familie gibt und Berlin den Modellversuch überhaupt einführt. Für viele Berliner ohne eigenes Auto ändert sich hier wenig.

Prüfungstermine: Kürzere Prüfungen sollen mehr Termine pro Tag ermöglichen. Ob das die Wartezeiten in Berlin senkt, hängt davon ab, wie viele Fahrschüler nach der Reform gleichzeitig starten.

Preisvergleich: Ein zentrales Preisregister macht Vergleiche leichter. Schon heute kannst du bei uns die Preise von über 200 Berliner Fahrschulen vergleichen, die günstigsten findest du in Günstige Fahrschulen in Berlin.

Unsere Einschätzung: Wer den Führerschein bald braucht, sollte nicht auf die Reform warten. Die Übergangsregel schützt dich, und die realistische Ersparnis in Berlin ist kleiner als die Schlagzeile. Die ganze Abwägung mit Entscheidungstabelle findest du in Führerschein jetzt machen oder warten?

Häufige Fragen

Wann kommt die Führerscheinreform?

Geplant ist ein Start ab 1. Januar 2027, einzelne Teile sollen laut Berichten erst im Laufe von 2027 folgen. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen, Stand Oktober 2026 gibt es dafür keinen Termin.

Ist die Führerscheinreform schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf im Mai 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026 und die Anhörung am 5. Oktober 2026. Die Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat fehlen noch.

Muss ich noch 12 Sonderfahrten machen?

Ja, solange die Reform nicht in Kraft ist. Auch wenn du vor dem 1. Januar 2027 anfängst, kannst du nach den alten Regeln mit 12 Sonderfahrten abschließen.

Darf ich künftig mit meinen Eltern üben?

Geplant ist ein befristeter Modellversuch: nach bestandener Theorie und mindestens sechs Fahrstunden, mit einer Begleitperson, die seit sieben Jahren Klasse B hat. Die Länder müssen ihn umsetzen, ob Berlin mitmacht, ist offen.

Wird der Führerschein durch die Reform 1.000 € billiger?

Das ist der beste Fall laut Ministerium, auf Basis bundesweiter Durchschnittspreise. Mit Berliner Preisen rechnen wir je nach Fahrpraxis mit etwa 35 bis 710 € Ersparnis, die Fahrschulen bestimmen ihre Preise aber weiter selbst.

Was passiert, wenn ich 2026 anfange und 2027 Prüfung habe?

Laut Verordnungsentwurf darfst du eine vor dem 1. Januar 2027 begonnene Ausbildung nach den alten Regeln abschließen. Deine Theoriestunden und Sonderfahrten bleiben also gültig.