Probezeit Führerschein: Was in den ersten zwei Jahren gilt und was dich wirklich treffen kann
Probezeit Führerschein: das Wichtigste in Kürze
Die Probezeit beim Führerschein ist kein Extra-Test, sondern eine Bewährungszeit: Du darfst ganz normal fahren, aber Fehler haben in den ersten zwei Jahren härtere Folgen als bei erfahrenen Fahrern. Geregelt ist das in § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Regeln gelten bundesweit, in Berlin genauso wie in München. Zuständig für Maßnahmen ist bei Berliner Hauptwohnsitz die Fahrerlaubnisbehörde des LABO.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Dauer | 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis |
| Verlängerung | um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre, sobald ein Aufbauseminar angeordnet wird |
| Alkohol und Cannabis | absolutes Verbot in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag (§ 24c StVG) |
| Schwerer Verstoß (A) | schon einer reicht für die erste Stufe |
| Leichter Verstoß (B) | erst zwei lösen die erste Stufe aus |
| Ohne Probezeit | Klassen AM (Roller bis 45 km/h), L und T |
Wichtig zu wissen: Nicht jedes Knöllchen ist ein Problem. Für die Probezeit zählen nur Verstöße, die ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden, also Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Punkten. Falsch parken oder 15 km/h zu schnell innerorts kosten Geld, verlängern aber nicht deine Probezeit.
Wann beginnt und endet die Probezeit?
Die Probezeit startet an dem Tag, an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wird. Das ist in der Regel der Tag der bestandenen praktischen Prüfung, an dem du den vorläufigen Nachweis bekommst. Sie endet automatisch nach zwei Jahren, ohne Antrag und ohne Brief.
- BF17: Beim Begleiteten Fahren beginnt die Probezeit laut ADAC mit der Prüfungsbescheinigung. Wer mit 17 besteht, ist meist mit 19 durch. Die 0,0-Promille-Grenze gilt trotzdem bis zum 21. Geburtstag.
- Weitere Klasse: Machst du während oder nach der Probezeit noch eine Klasse dazu, zum Beispiel BE oder A2, beginnt keine neue Probezeit.
- Roller zuerst: Für AM, L und T gibt es keine Probezeit (§ 32 FeV). Erweiterst du von AM auf B, wird B auf Probe erteilt.
- Führerschein abgegeben: Wird dein Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen, steht die Uhr still. Die Probezeit läuft erst weiter, wenn du ihn zurückhast.
- Führerschein aus dem Ausland: Die Zeit seit dem Erwerb im Ausland wird angerechnet. Wer mit einem EU-Führerschein nach Berlin zieht, unterliegt den deutschen Probezeitregeln für die restliche Zeit.
0,0 Promille und kein Cannabis bis 21
Nach § 24c StVG ist es in der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag verboten, als Fahrer Alkohol oder Cannabis (THC) zu konsumieren oder unter Wirkung loszufahren. Seit August 2024 steht THC ausdrücklich mit im Gesetz. Ausnahme: THC aus einem ärztlich verordneten Medikament, das bestimmungsgemäß eingenommen wird.
| Fall | Folge |
|---|---|
| Alkohol oder Cannabis als Fahranfänger oder unter 21 (§ 24c StVG) | 250 € Bußgeld, 1 Punkt, gilt als A-Verstoß: Aufbauseminar und 4 Jahre Probezeit |
| Ab 0,5 Promille | zusätzlich die Strafen, die für alle Autofahrer gelten, plus Probezeitfolgen |
| Ab 1,1 Promille oder Ausfallerscheinungen | Straftat, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis, unter Umständen MPU |
Bei Alkohol oder Drogen ordnet die Behörde statt des normalen ein besonderes Aufbauseminar an, das von speziell zugelassenen Kursleitern durchgeführt wird. Unterschätze außerdem Restalkohol nicht: Wer nachts feiern war, kann morgens noch messbar Alkohol im Blut haben. Bei 0,0 zählt jedes bisschen.
A-Verstöße und B-Verstöße: Beispiele
Anlage 12 FeV teilt alle relevanten Verstöße in zwei Gruppen ein. A-Verstöße sind schwerwiegend, schon einer reicht für die erste Stufe. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, erst der zweite löst Maßnahmen aus.
| A-Verstöße (schwerwiegend) | B-Verstöße (weniger schwerwiegend) |
|---|---|
| 21 km/h oder mehr zu schnell, innerorts wie außerorts | abgefahrene Reifen |
| Rotlichtverstoß (ab 90 € und 1 Punkt) | HU um mehr als 8 Monate überzogen |
| Handy oder Tablet in der Hand am Steuer | Kinder ohne vorgeschriebenen Kindersitz befördert |
| zu geringer Abstand, Rechtsüberholen, Überholen im Überholverbot | Ladung nicht ausreichend gesichert |
| Vorfahrt missachtet mit Gefährdung, Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren | Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße |
| Fehler an Zebrastreifen, Bahnübergang, Bus- und Schulbushaltestellen | liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert |
| Rettungsgasse nicht gebildet oder missbraucht | sonstige Ordnungswidrigkeiten mit Punkt, die nicht in Gruppe A stehen |
| Alkohol oder Cannabis (§ 24a und § 24c StVG) | Kennzeichenmissbrauch (Straftat nach § 22 StVG) |
| BF17: allein ohne eingetragene Begleitperson gefahren | |
| Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen |
Viele dieser Situationen kennst du aus der Ausbildung: Abstand, Vorfahrt und Rotlicht gehören auch zu den häufigsten Gründen, warum Leute durch die praktische Prüfung fallen. Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung wird je nach dem zugrunde liegenden Fehler als A oder B gewertet. Entscheidend ist, wann du den Verstoß begangen hast: Liegt er in der Probezeit, zählt er auch dann, wenn der Bußgeldbescheid erst später rechtskräftig wird.
Was nicht zählt
Alles, was nur ein Verwarnungsgeld ohne Punkt bringt, spielt für die Probezeit keine Rolle. Typische Beispiele: abgelaufener Parkschein, Halten im Halteverbot, bis 20 km/h zu schnell oder eine Vorfahrtsverletzung ohne Gefährdung. Teuer werden kann es trotzdem.
Stufe 1: Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre
Nach einem A-Verstoß oder dem zweiten B-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an und setzt dir eine Frist, laut ADAC üblicherweise zwei Monate. Gleichzeitig verlängert sich deine Probezeit automatisch um zwei auf vier Jahre. Ein Widerspruch dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
So läuft das Seminar laut § 35 FeV ab:
- Gruppen mit 6 bis 12 Teilnehmern
- 4 Sitzungen à 135 Minuten, verteilt auf 2 bis 4 Wochen, höchstens eine Sitzung pro Tag
- Zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Fahrprobe in Dreiergruppen, mit mindestens 30 Minuten reiner Fahrzeit pro Teilnehmer
- Keine Prüfung: Du bekommst eine Teilnahmebescheinigung, die du fristgerecht bei der Behörde einreichst
Die Kosten zahlst du selbst. Laut bussgeldkatalog.org liegen sie meist bei ca. 250 bis 400 €, dazu kommen das Bußgeld und die Gebühren der Behörde. Zum Vergleich: Das sind ungefähr vier bis sieben Fahrstunden in Berlin, mehr zu den Preisen in Führerschein Kosten Berlin. Angeboten wird das Seminar von Fahrschulen mit entsprechender Erlaubnis, frag am besten zuerst bei deiner eigenen Fahrschule nach.
Stufe 2 und 3: Verwarnung, Beratung, Entzug
Wer nach dem Aufbauseminar erneut auffällt, bekommt die nächste Stufe. Das Ganze ist streng gestaffelt:
| Stufe | Auslöser | Folge |
|---|---|---|
| 1 | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar mit Frist, Probezeit 4 Jahre |
| 2 | nach dem Seminar erneut 1 A- oder 2 B-Verstöße | schriftliche Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu machen |
| 3 | nach Ablauf dieser 2 Monate erneut 1 A- oder 2 B-Verstöße | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die verkehrspsychologische Beratung ist freiwillig und kostet extra. Es ist ein Einzelgespräch bei einer amtlich anerkannten Person, bei Bedarf mit Fahrprobe. Was besprochen wird, bleibt vertraulich, die Behörde bekommt nur die Teilnahmebestätigung. Sie ist sinnvoll, wenn du merkst, dass sich bei dir Muster wiederholen, etwa Zeitdruck oder Ablenkung.
Was nach dem Entzug passiert
- Sperrfrist: Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens 3 Monate nach dem Entzug. Die Frist beginnt erst, wenn du den Führerschein abgegeben hast.
- Neuer Antrag: Du musst die Fahrerlaubnis neu beantragen und dabei in der Regel das Aufbauseminar nachweisen.
- Restprobezeit: Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, aber nur für die Zeit, die vorher noch übrig war.
- MPU-Gefahr: Fällst du in dieser neuen Probezeit wieder mit einem A- oder zwei B-Verstößen auf, ordnet die Behörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
Punkte in Flensburg laufen parallel
Die Probezeit ersetzt das Punktesystem nicht. Laut § 4 StVG werden das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Regeln der Probezeit nebeneinander angewendet. Jeder Verstoß mit Punkt landet also in Flensburg und zählt zusätzlich für die Probezeit.
| Punktestand | Maßnahme |
|---|---|
| 4 oder 5 Punkte | schriftliche Ermahnung |
| 6 oder 7 Punkte | schriftliche Verwarnung |
| 8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
In der Praxis greifen die Probezeitstufen bei Fahranfängern fast immer früher als die Punktegrenzen. Wer drei A-Verstöße sammelt, ist den Führerschein los, auch wenn er erst drei Punkte hat. Bei schweren Fällen wie einem Rotlichtverstoß nach mehr als einer Sekunde kommen außerdem Fahrverbote dazu, die für alle gelten.
BF17 und Probezeit: Darauf musst du achten
Wer mit 17 den Führerschein macht, hat zwei Vorteile: Die Probezeit läuft schon während des begleiteten Jahres, und du sammelst Erfahrung, bevor du allein fährst. Es gibt aber eine Falle:
- Ohne Begleitperson fahren ist ein A-Verstoß. Laut bussgeldkatalog.org kostet das 70 € und 1 Punkt. Viel schwerer wiegt § 6e StVG: Die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Danach gibt es eine neue nur über einen neuen Antrag, mit Aufbauseminar.
- Nur eingetragene Begleiter: Wer nicht auf deiner Prüfungsbescheinigung steht, darf dich nicht begleiten, auch nicht ein Elternteil, der vergessen wurde.
- Mit 18 endet die Begleitpflicht, nicht die Probezeit. Die läuft regulär zwei Jahre ab der Prüfungsbescheinigung.
Alles zu Begleitern, Gebühren und Ablauf in Berlin findest du in unserem Ratgeber BF17 in Berlin.
So kommst du sauber durch die Probezeit: 8 Tipps für Berlin
- Handy weg, bevor du startest. Navi vor der Fahrt einstellen, Handyhalterung nutzen und nichts in die Hand nehmen. Das ist einer der häufigsten A-Verstöße.
- Tempo-30-Zonen ernst nehmen. In Berlin gilt auf sehr vielen Hauptstraßen streckenweise Tempo 30, oft nur nachts oder vor Schulen. 51 km/h in einer 30er-Zone sind schon 21 km/h zu viel.
- Gelbe Ampel heißt anhalten, wenn es gefahrlos geht. Auf breiten Kreuzungen wird es sonst schnell rot.
- Abstand auf der Stadtautobahn: Auf der A100 wird oft sehr dicht gefahren. Halte mindestens den halben Tachowert in Metern, auch wenn hinter dir gedrängelt wird.
- Rechts vor links in Wohnvierteln. Ein Vorfahrtsfehler mit Gefährdung ist ein A-Verstoß, ein Unfall sowieso teuer.
- Kein Bier, kein Joint. Bis 21 und in der Probezeit gilt null, auch am Morgen danach.
- Auto checken: Reifenprofil, HU-Termin, Kindersitz. Diese B-Verstöße passieren oft mit dem Auto der Eltern.
- Fahrsicherheitstraining machen. Das ADAC-Zentrum Berlin-Brandenburg in Linthe liegt etwa 30 km vor der Stadt und bietet ein Training für 17- bis 25-Jährige an. Es verkürzt die Probezeit zwar nicht, aber du lernst Bremsen und Ausweichen in sicherer Umgebung.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sie sich auf insgesamt vier Jahre.
Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?
Ein schwerwiegender Verstoß, zum Beispiel 21 km/h oder mehr zu schnell, Rotlicht, Handy am Steuer, zu wenig Abstand, Alkohol oder eine Straftat wie Unfallflucht. Schon einer führt zum Aufbauseminar.
Was kostet ein Aufbauseminar für Fahranfänger?
Meist ca. 250 bis 400 €, je nach Anbieter. Dazu kommen Bußgeld und Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde.
Verlängert Falschparken die Probezeit?
Nein. Für die Probezeit zählen nur Verstöße, die mit Punkten ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Ein Verwarnungsgeld ohne Punkt hat keine Folgen für die Probezeit.
Gilt 0,0 Promille auch nach der Probezeit?
Bis zum 21. Geburtstag ja, auch wenn die Probezeit schon vorbei ist. Danach gilt die normale 0,5-Promille-Grenze.
Beginnt mit einer neuen Führerscheinklasse eine neue Probezeit?
Nein. Die Probezeit gibt es nur beim ersten Erwerb. Ausnahme: Wer zuerst nur AM, L oder T hatte, bekommt bei der Erweiterung auf eine andere Klasse eine Probezeit.
Was passiert beim dritten Verstoß in der Probezeit?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach 3 Monaten, danach läuft die restliche Probezeit weiter, und bei einem erneuten Verstoß droht in der Regel eine MPU.
- § 2a StVG: Fahrerlaubnis auf Probe (gesetze-im-internet.de)
- Anlage 12 FeV: A- und B-Zuwiderhandlungen (gesetze-im-internet.de)
- § 32 FeV: Ausnahmen von der Probezeit (gesetze-im-internet.de)
- § 24c StVG: Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger (gesetze-im-internet.de)
- § 35 FeV: Aufbauseminare (lxgesetze.de)
- § 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem (lxgesetze.de)
- § 6e StVG: Begleitetes Fahren (lxgesetze.de)
- ADAC: Probezeit beim Führerschein
- bussgeldkatalog.org: Probezeit (Stand August 2026)
- bussgeldkatalog.de: Cannabis und Führerschein
- ADAC: Pkw-Training für junge Fahrer