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Ab wann darf man Führerschein machen? Mindestalter für alle Klassen

Daniel Haag · Aktualisiert 22.10.2026 · 7 Min. Lesezeit
Mofa und Roller (AM) ab 15, 125er (A1) ab 16, Auto mit Begleitung (BF17) ab 17 und allein ab 18. A2 geht ab 18, A ab 24 oder ab 20 nach zwei Jahren A2. Den Antrag stellst du bis zu 6 Monate vor dem Mindestalter, die Theorieprüfung geht 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vorher. Einen Autoführerschein ab 16 sieht auch die aktuelle Reform nicht vor.

Ab wann darf man Führerschein machen? Die Kurzfassung

Ab wann darf man Führerschein machen? Das hängt von der Klasse ab. Die Mindestalter stehen in § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und gelten in ganz Deutschland, Berlin hat dafür keine Sonderregeln. Die wichtigsten Grenzen auf einen Blick:

Mit der Ausbildung musst du nicht bis zum Geburtstag warten. Den Antrag kannst du bis zu 6 Monate vor dem Mindestalter stellen, die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vorher ablegen. Fahren darfst du dann ab dem Geburtstag. Wer klug plant, sitzt also am Tag X schon mit Führerschein im Auto.

Mindestalter aller Führerscheinklassen

KlasseWas du fahren darfstMindestalterGut zu wissen
E-ScooterElektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h14kein Führerschein nötig (eKFV)
Mofabis 25 km/h15nur Prüfbescheinigung mit Theorieprüfung
AMRoller und Mopeds bis 45 km/h15bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland
A1Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW16enthält AM
A2Motorräder bis 35 kW (48 PS)18enthält A1 und AM
Aalle Motorräder24, oder 20 nach 2 Jahren A2dreirädrige über 15 kW ab 21
BAutos bis 3.500 kg, Anhänger bis 750 kg18, mit BF17 ab 17enthält AM und L
BEAuto mit Anhänger bis 3.500 kg18, mit BF17 ab 17nur praktische Prüfung
B96Gespanne bis 4.250 kg18, mit BF17 ab 17nur Schulung, keine Prüfung
B196125er mit dem Autoführerschein255 Jahre Klasse B, gilt nur in Deutschland
Lland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h16in B enthalten
Tland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h16über 40 km/h schnelle Traktoren erst ab 18
C1, C1ELkw über 3,5 bis 7,5 t18ärztliche Untersuchung nötig
C, CELkw über 3,5 t2118 mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder in der Ausbildung
D1, D1EKleinbusse bis 16 Fahrgäste2118 in bestimmten Berufsausbildungen
D, DEBusse24mit Grundqualifikation oder Ausbildung teils früher

Quelle für die Altersgrenzen ist § 10 FeV, für B96 und B196 die §§ 6a und 6b FeV, für E-Scooter § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Welche Klasse welche andere einschließt, regelt § 6 FeV.

Wann du anfangen, beantragen und Prüfungen machen kannst

Für die Planung sind drei Fristen wichtig. Sie gelten für alle Klassen, in Berlin bestätigt sie das LABO bzw. service.berlin.de:

ZielAntrag abTheorieprüfung abPraxisprüfung abFahren ab
Roller (AM)14 Jahre und 6 Monate14 Jahre und 9 Monate14 Jahre und 11 Monate15
125er (A1)15 Jahre und 6 Monate15 Jahre und 9 Monate15 Jahre und 11 Monate16
Auto begleitet (BF17)16 Jahre und 6 Monate16 Jahre und 9 Monate16 Jahre und 11 Monate17 (mit Begleitung)
Auto allein (B), A217 Jahre und 6 Monate17 Jahre und 9 Monate17 Jahre und 11 Monate18
Motorrad direkt (A)23 Jahre und 6 Monate23 Jahre und 9 Monate23 Jahre und 11 Monate24

Wann solltest du in der Fahrschule starten? Sinnvoll ist ein Start etwa 6 bis 9 Monate vor dem Mindestalter. Dann stellst du den Antrag gleich zu Beginn (die Bearbeitung beim LABO dauert oft mehrere Wochen), lernst die Theorie in Ruhe und machst die Prüfungen kurz vor dem Geburtstag.

Nicht zu früh, nicht zu spät: Die Theorieprüfung musst du innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung bestehen, die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach der Theorie. Wer zu lange Pausen macht, riskiert, dass die bestandene Theorie verfällt.

Welche Unterlagen du brauchst und wie der Antrag in Berlin läuft, steht im Ratgeber Führerschein beantragen in Berlin. Den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest erklärt Erste Hilfe und Sehtest.

Auto: mit 17 begleitet oder mit 18 allein

Der normale Autoführerschein (Klasse B) gilt ab 18. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) darfst du schon ein Jahr früher ans Steuer, solange eine eingetragene Begleitperson neben dir sitzt. Die Ausbildung und die Prüfungen sind genau dieselben. Die Begleitperson muss laut § 48a FeV:

Die Prüfungsbescheinigung gilt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis in Deutschland, danach brauchst du den Kartenführerschein. Ab 18 fährst du ohne Begleitung. Die zweijährige Probezeit beginnt schon mit 17, die 0,0-Promille-Grenze gilt aber in jedem Fall bis zum 21. Geburtstag.

Kosten: BF17 kostet in der Fahrschule nicht mehr als der Führerschein mit 18. In Berlin landest du mit Medianpreisen und 25 bis 45 Fahrstunden bei ca. 3.000 bis 4.100 € (Fahrwahl-Auswertung, Stand Oktober 2026). Alles zu Fristen, Begleitern und Gebühren steht in BF17 in Berlin, die Kostenrechnung in Führerschein Kosten Berlin.

Motorrad und Roller: der Stufenweg von 15 bis 24

Beim Zweirad wächst die erlaubte Leistung mit dem Alter. Wer früh anfängt, kann sich Schritt für Schritt hocharbeiten:

  1. Mit 15: Klasse AM für Roller bis 45 km/h. 14 Doppelstunden Theorie, keine Sonderfahrten, Theorie- und Praxisprüfung. Details im Ratgeber Rollerführerschein in Berlin.
  2. Mit 16: Klasse A1 für 125er bis 11 kW. Mit 12 Pflicht-Sonderfahrten und zwei Prüfungen.
  3. Mit 18: Klasse A2 für Motorräder bis 35 kW. Wer A1 schon zwei Jahre hat, braucht für A2 nur eine praktische Prüfung.
  4. Mit 20: Aufstieg auf A nach zwei Jahren A2, wieder nur mit praktischer Prüfung.
  5. Ab 24: A direkt, wenn du ohne Umweg einsteigen willst.

Autofahrer haben ab 25 noch eine Abkürzung: Mit B196 dürfen sie nach 5 Jahren Klasse B und einer Schulung ohne Prüfung 125er fahren, allerdings nur in Deutschland. Was die Motorradklassen in Berlin kosten, steht in Motorradführerschein Berlin Kosten.

Lkw, Bus und Traktor: die höheren Klassen

Für Lkw und Bus liegen die Grenzen höher, und es kommen Gesundheitsnachweise dazu. Laut service.berlin.de brauchst du für die Klassen C und D unter anderem einen Sehtest beim Augenarzt und ein ärztliches Gutachten, für die Busklassen D außerdem ein Führungszeugnis.

Für den Pkw-Anhänger brauchst du keine Lkw-Klasse: Wann B reicht und wann du B96 oder BE brauchst, erklärt der Ratgeber Anhängerführerschein.

Reform 2027 und EU: Kommt der Führerschein mit 16?

Kurze Antwort: Nein, nicht fürs Auto. Ein Begleitetes Fahren ab 16 wurde politisch immer wieder diskutiert, steht aber nicht im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Mindestalter für Klasse B bleibt 17 mit Begleitung und 18 allein.

Was die Reform stattdessen ändern will (Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026):

Stand: Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, die Anhörung im Verkehrsausschuss am 5. Oktober 2026. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Ziel ist ein Start Anfang 2027.

EU-Ebene: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 wurde im November 2025 veröffentlicht. Sie macht das Begleitete Fahren ab 17 EU-weit möglich, laut Wirtschaftskammer Österreich ab dem 26. November 2028. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten Lkw-Fahren ab 17 mit Begleitung erlauben. Für die Altersgrenzen in Deutschland ändert sich dadurch bis auf Weiteres nichts.

Warten lohnt sich meist nicht: Der ADAC rät davon ab, die Ausbildung wegen der Reform aufzuschieben. Wer mit 16,5 oder 17,5 wartet, verliert vor allem Zeit.

Tipps für Eltern

Häufige Fragen

Ab wann darf man den Autoführerschein machen?

Allein fahren darfst du ab 18, mit Begleitetem Fahren (BF17) ab 17. Den Antrag kannst du 6 Monate vorher stellen, also mit 16,5 für BF17 oder mit 17,5 für den normalen Führerschein.

Ab wann darf man mit der Fahrschule anfangen?

Sinnvoll ist ein Start etwa 6 bis 9 Monate vor dem Mindestalter. Dann passen Antrag, Theorie und Prüfungsfristen gut zusammen und du kannst am Geburtstag losfahren.

Kann man den Führerschein mit 16 machen?

Für das Auto nein. Mit 16 kannst du aber Klasse A1 für 125er-Motorräder machen, Klasse AM für Roller geht schon ab 15.

Ab wann darf man Roller fahren?

Mit dem Rollerführerschein AM ab 15 Jahren, bundesweit. Bis zum 16. Geburtstag gilt er nur in Deutschland. Ein Mofa bis 25 km/h geht mit Prüfbescheinigung ebenfalls ab 15.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

125er mit A1 ab 16, Motorräder bis 35 kW mit A2 ab 18, alle Motorräder mit A ab 24 oder ab 20, wenn du zwei Jahre A2 hattest.

Wann darf ich die Prüfungen machen?

Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter. Fahren darfst du erst ab dem Geburtstag.

Kommt bald der Führerschein mit 16?

Nein. Ein Begleitetes Fahren ab 16 steht nicht im aktuellen Gesetzentwurf zur Fahrschulreform. Das Mindestalter bleibt 17 mit Begleitung und 18 allein.