Ab wann darf man Führerschein machen? Mindestalter für alle Klassen
Ab wann darf man Führerschein machen? Die Kurzfassung
Ab wann darf man Führerschein machen? Das hängt von der Klasse ab. Die Mindestalter stehen in § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und gelten in ganz Deutschland, Berlin hat dafür keine Sonderregeln. Die wichtigsten Grenzen auf einen Blick:
- Mofa und Roller (AM): ab 15 Jahren
- 125er-Motorrad (A1): ab 16 Jahren
- Auto mit Begleitung (BF17): ab 17 Jahren
- Auto allein (B): ab 18 Jahren
- Motorrad bis 48 PS (A2): ab 18 Jahren
- Motorrad ohne Grenze (A): ab 20 Jahren nach zwei Jahren A2, sonst ab 24
Mit der Ausbildung musst du nicht bis zum Geburtstag warten. Den Antrag kannst du bis zu 6 Monate vor dem Mindestalter stellen, die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vorher ablegen. Fahren darfst du dann ab dem Geburtstag. Wer klug plant, sitzt also am Tag X schon mit Führerschein im Auto.
Mindestalter aller Führerscheinklassen
| Klasse | Was du fahren darfst | Mindestalter | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| E-Scooter | Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h | 14 | kein Führerschein nötig (eKFV) |
| Mofa | bis 25 km/h | 15 | nur Prüfbescheinigung mit Theorieprüfung |
| AM | Roller und Mopeds bis 45 km/h | 15 | bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland |
| A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW | 16 | enthält AM |
| A2 | Motorräder bis 35 kW (48 PS) | 18 | enthält A1 und AM |
| A | alle Motorräder | 24, oder 20 nach 2 Jahren A2 | dreirädrige über 15 kW ab 21 |
| B | Autos bis 3.500 kg, Anhänger bis 750 kg | 18, mit BF17 ab 17 | enthält AM und L |
| BE | Auto mit Anhänger bis 3.500 kg | 18, mit BF17 ab 17 | nur praktische Prüfung |
| B96 | Gespanne bis 4.250 kg | 18, mit BF17 ab 17 | nur Schulung, keine Prüfung |
| B196 | 125er mit dem Autoführerschein | 25 | 5 Jahre Klasse B, gilt nur in Deutschland |
| L | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h | 16 | in B enthalten |
| T | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h | 16 | über 40 km/h schnelle Traktoren erst ab 18 |
| C1, C1E | Lkw über 3,5 bis 7,5 t | 18 | ärztliche Untersuchung nötig |
| C, CE | Lkw über 3,5 t | 21 | 18 mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder in der Ausbildung |
| D1, D1E | Kleinbusse bis 16 Fahrgäste | 21 | 18 in bestimmten Berufsausbildungen |
| D, DE | Busse | 24 | mit Grundqualifikation oder Ausbildung teils früher |
Quelle für die Altersgrenzen ist § 10 FeV, für B96 und B196 die §§ 6a und 6b FeV, für E-Scooter § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Welche Klasse welche andere einschließt, regelt § 6 FeV.
Wann du anfangen, beantragen und Prüfungen machen kannst
Für die Planung sind drei Fristen wichtig. Sie gelten für alle Klassen, in Berlin bestätigt sie das LABO bzw. service.berlin.de:
- Antrag: frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter.
- Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter. Etwa ab dann wird auch die Prüfungszulassung verschickt.
- Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter.
| Ziel | Antrag ab | Theorieprüfung ab | Praxisprüfung ab | Fahren ab |
|---|---|---|---|---|
| Roller (AM) | 14 Jahre und 6 Monate | 14 Jahre und 9 Monate | 14 Jahre und 11 Monate | 15 |
| 125er (A1) | 15 Jahre und 6 Monate | 15 Jahre und 9 Monate | 15 Jahre und 11 Monate | 16 |
| Auto begleitet (BF17) | 16 Jahre und 6 Monate | 16 Jahre und 9 Monate | 16 Jahre und 11 Monate | 17 (mit Begleitung) |
| Auto allein (B), A2 | 17 Jahre und 6 Monate | 17 Jahre und 9 Monate | 17 Jahre und 11 Monate | 18 |
| Motorrad direkt (A) | 23 Jahre und 6 Monate | 23 Jahre und 9 Monate | 23 Jahre und 11 Monate | 24 |
Wann solltest du in der Fahrschule starten? Sinnvoll ist ein Start etwa 6 bis 9 Monate vor dem Mindestalter. Dann stellst du den Antrag gleich zu Beginn (die Bearbeitung beim LABO dauert oft mehrere Wochen), lernst die Theorie in Ruhe und machst die Prüfungen kurz vor dem Geburtstag.
Welche Unterlagen du brauchst und wie der Antrag in Berlin läuft, steht im Ratgeber Führerschein beantragen in Berlin. Den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest erklärt Erste Hilfe und Sehtest.
Auto: mit 17 begleitet oder mit 18 allein
Der normale Autoführerschein (Klasse B) gilt ab 18. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) darfst du schon ein Jahr früher ans Steuer, solange eine eingetragene Begleitperson neben dir sitzt. Die Ausbildung und die Prüfungen sind genau dieselben. Die Begleitperson muss laut § 48a FeV:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren Klasse B haben,
- bei der Antragstellung höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
Die Prüfungsbescheinigung gilt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis in Deutschland, danach brauchst du den Kartenführerschein. Ab 18 fährst du ohne Begleitung. Die zweijährige Probezeit beginnt schon mit 17, die 0,0-Promille-Grenze gilt aber in jedem Fall bis zum 21. Geburtstag.
Kosten: BF17 kostet in der Fahrschule nicht mehr als der Führerschein mit 18. In Berlin landest du mit Medianpreisen und 25 bis 45 Fahrstunden bei ca. 3.000 bis 4.100 € (Fahrwahl-Auswertung, Stand Oktober 2026). Alles zu Fristen, Begleitern und Gebühren steht in BF17 in Berlin, die Kostenrechnung in Führerschein Kosten Berlin.
Motorrad und Roller: der Stufenweg von 15 bis 24
Beim Zweirad wächst die erlaubte Leistung mit dem Alter. Wer früh anfängt, kann sich Schritt für Schritt hocharbeiten:
- Mit 15: Klasse AM für Roller bis 45 km/h. 14 Doppelstunden Theorie, keine Sonderfahrten, Theorie- und Praxisprüfung. Details im Ratgeber Rollerführerschein in Berlin.
- Mit 16: Klasse A1 für 125er bis 11 kW. Mit 12 Pflicht-Sonderfahrten und zwei Prüfungen.
- Mit 18: Klasse A2 für Motorräder bis 35 kW. Wer A1 schon zwei Jahre hat, braucht für A2 nur eine praktische Prüfung.
- Mit 20: Aufstieg auf A nach zwei Jahren A2, wieder nur mit praktischer Prüfung.
- Ab 24: A direkt, wenn du ohne Umweg einsteigen willst.
Autofahrer haben ab 25 noch eine Abkürzung: Mit B196 dürfen sie nach 5 Jahren Klasse B und einer Schulung ohne Prüfung 125er fahren, allerdings nur in Deutschland. Was die Motorradklassen in Berlin kosten, steht in Motorradführerschein Berlin Kosten.
Lkw, Bus und Traktor: die höheren Klassen
Für Lkw und Bus liegen die Grenzen höher, und es kommen Gesundheitsnachweise dazu. Laut service.berlin.de brauchst du für die Klassen C und D unter anderem einen Sehtest beim Augenarzt und ein ärztliches Gutachten, für die Busklassen D außerdem ein Führungszeugnis.
- C1 (Lkw bis 7,5 t): ab 18.
- C und CE (schwere Lkw): ab 21. Ab 18 geht es mit der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder während einer entsprechenden Berufsausbildung.
- D1 (Kleinbus): ab 21, in bestimmten Ausbildungen ab 18.
- D (Bus): ab 24, mit beschleunigter Grundqualifikation ab 23, mit Grundqualifikation ab 21, in der Ausbildung teils ab 20 oder 18.
- L und T (Traktoren): ab 16. Klasse L steckt schon in Klasse B.
Für den Pkw-Anhänger brauchst du keine Lkw-Klasse: Wann B reicht und wann du B96 oder BE brauchst, erklärt der Ratgeber Anhängerführerschein.
Reform 2027 und EU: Kommt der Führerschein mit 16?
Kurze Antwort: Nein, nicht fürs Auto. Ein Begleitetes Fahren ab 16 wurde politisch immer wieder diskutiert, steht aber nicht im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Mindestalter für Klasse B bleibt 17 mit Begleitung und 18 allein.
Was die Reform stattdessen ändern will (Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026):
- Theorie auch komplett digital, ohne Pflicht zum Präsenzunterricht.
- Ein um rund ein Drittel kleinerer Fragenkatalog.
- Keine feste Zahl an Sonderfahrten mehr, Überland, Autobahn und Nacht bleiben aber Pflicht.
- Eine kürzere Fahrzeit in der praktischen Prüfung (25 Minuten).
- Übungsfahrten mit Angehörigen nach bestandener Theorie, zunächst als Test in den Ländern, die mitmachen.
Stand: Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, die Anhörung im Verkehrsausschuss am 5. Oktober 2026. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Ziel ist ein Start Anfang 2027.
EU-Ebene: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 wurde im November 2025 veröffentlicht. Sie macht das Begleitete Fahren ab 17 EU-weit möglich, laut Wirtschaftskammer Österreich ab dem 26. November 2028. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten Lkw-Fahren ab 17 mit Begleitung erlauben. Für die Altersgrenzen in Deutschland ändert sich dadurch bis auf Weiteres nichts.
Tipps für Eltern
- Früh über das Budget sprechen. Der Autoführerschein kostet in Berlin meist 3.000 bis 4.100 €, der Rollerführerschein mit Medianpreisen ca. 1.270 bis 1.520 €. Ein fester Sparplan ist besser als eine Pause mitten in der Ausbildung, denn Pausen kosten Fahrstunden. Ideen dazu in Führerschein finanzieren.
- Prüfungsphasen in der Schule einplanen. MSA und Abitur fallen oft genau in die Zeit um den 17. oder 18. Geburtstag. Theorie im Herbst und Winter, Prüfung vor oder nach der Prüfungsphase in der Schule entlastet alle.
- Ferien nutzen. Viele Berliner Schulen bieten Ferien- und Intensivkurse an. Mehr dazu in Intensivkurs Führerschein Berlin.
- Begleiter früh klären. Für BF17 brauchst du mindestens eine Person über 30 mit sauberem Punktekonto. Mehrere Begleiter machen das Üben leichter.
- Unterschrift nicht vergessen. Bei Minderjährigen müssen in der Regel die Eltern dem Antrag zustimmen.
- Versicherung fragen. Viele Kfz-Versicherer haben eigene Tarife für Fahranfänger und BF17. Frag nach, bevor dein Kind als Fahrer eingetragen wird.
- Fahrschule vergleichen. Die Unterschiede in Berlin sind groß: Eine Fahrstunde kostet zwischen gut 30 und knapp 80 €. Mit unserem Preisvergleich siehst du den Gesamtpreis.
Häufige Fragen
Ab wann darf man den Autoführerschein machen?
Allein fahren darfst du ab 18, mit Begleitetem Fahren (BF17) ab 17. Den Antrag kannst du 6 Monate vorher stellen, also mit 16,5 für BF17 oder mit 17,5 für den normalen Führerschein.
Ab wann darf man mit der Fahrschule anfangen?
Sinnvoll ist ein Start etwa 6 bis 9 Monate vor dem Mindestalter. Dann passen Antrag, Theorie und Prüfungsfristen gut zusammen und du kannst am Geburtstag losfahren.
Kann man den Führerschein mit 16 machen?
Für das Auto nein. Mit 16 kannst du aber Klasse A1 für 125er-Motorräder machen, Klasse AM für Roller geht schon ab 15.
Ab wann darf man Roller fahren?
Mit dem Rollerführerschein AM ab 15 Jahren, bundesweit. Bis zum 16. Geburtstag gilt er nur in Deutschland. Ein Mofa bis 25 km/h geht mit Prüfbescheinigung ebenfalls ab 15.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
125er mit A1 ab 16, Motorräder bis 35 kW mit A2 ab 18, alle Motorräder mit A ab 24 oder ab 20, wenn du zwei Jahre A2 hattest.
Wann darf ich die Prüfungen machen?
Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter. Fahren darfst du erst ab dem Geburtstag.
Kommt bald der Führerschein mit 16?
Nein. Ein Begleitetes Fahren ab 16 steht nicht im aktuellen Gesetzentwurf zur Fahrschulreform. Das Mindestalter bleibt 17 mit Begleitung und 18 allein.
- § 10 FeV: Mindestalter
- § 6 FeV: Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 48a FeV: Begleitetes Fahren ab 17
- § 3 eKFV: Mindestalter für E-Scooter
- Service Berlin: Fahrerlaubnis Ersterteilung beantragen (6-Monats-Frist, Unterlagen)
- LABO Berlin: Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Prüfungsfristen)
- Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung zur Reform der Fahrausbildung (20.05.2026)
- Deutscher Bundestag: Anhörung zur Reform des Fahrlehrergesetzes (Oktober 2026)
- WKO: Neue EU-Führerscheinrichtlinie veröffentlicht
- ADAC: Rollerführerschein, Klasse AM